Psychologe, Psychotherapeut, Psychiater — wer macht was?

Psychologe, Psychotherapeutin, Psychiater — die drei Begriffe werden im Alltag durcheinandergebracht. Für die Frage, wer helfen kann, wer Medikamente verschreiben darf und wer die Rechnung übernimmt, macht es einen Unterschied. Hier die Abgrenzung für die Schweiz.

Die drei Berufe auf einen Blick

Psychologin, PsychologePsychotherapeutin, PsychotherapeutPsychiaterin, Psychiater
GrundausbildungStudium der PsychologieStudium der Psychologie oder MedizinStudium der Medizin
Zusätzlichmehrjährige Weiterbildung in PsychotherapieFacharzttitel Psychiatrie und Psychotherapie
Darf behandelnneinjaja
Darf Medikamente verschreibenneinnur mit ärztlichem Grundberufja
Grundversicherungneinja, mit ärztlicher Anordnungja
Zwei Sessel mit einem kleinen Tisch und einer Pflanze
«Psychologin» und «Psychologe» sind geschützte Titel. «Coach» und «Berater» sind es nicht. Foto: The Grid Rooms auf Unsplash

Psychologin, Psychologe

Ein abgeschlossenes Psychologiestudium, in der Regel ein Master. Seit dem Psychologieberufegesetz sind «Psychologin» und «Psychologe» in der Schweiz geschützte Titel — wer sie führt, hat den Abschluss tatsächlich.

Ein Psychologiestudium allein ist aber keine Berechtigung zu behandeln. Psychologie ist ein breites Fach: Ein grosser Teil der Absolventinnen arbeitet in Forschung, Personalwesen, Marktforschung, Schulpsychologie, Verkehrspsychologie oder Beratung. Wer psychische Störungen behandeln will, braucht die Weiterbildung.

Zur Einordnung: «Psychologe» ist geschützt, «Psychotherapeut» ist an eine Bewilligung gebunden — aber Bezeichnungen wie «Coach», «Berater», «Lebensberaterin» oder «Sexualtherapeut» sind es nicht. Bei diesen Titeln sagt das Wort nichts über die Ausbildung aus.

Psychotherapeutin, Psychotherapeut

Hier kommt zum Grundstudium eine mehrjährige, akkreditierte Weiterbildung. Zwei Wege führen dorthin:

  • Über die Psychologie zur eidgenössisch anerkannten psychologischen Psychotherapeutin.
  • Über die Medizin zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.

Die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung ist nach Art. 22 des Psychologieberufegesetzes bewilligungspflichtig; die Bewilligung setzt nach Art. 24 Abs. 1 lit. a PsyG einen eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Psychotherapie voraus. Für die Abrechnung über die Grundversicherung kommen nach Art. 50c der Krankenversicherungsverordnung weitere Voraussetzungen dazu: eine klinische Erfahrung von drei Jahren, davon mindestens zwölf Monate in einer psychotherapeutisch-psychiatrischen Einrichtung mit Anerkennung des SIWF.

Der Titel Fachpsychologin oder Fachpsychologe für Psychotherapie FSP weist die Weiterbildung bei der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen aus. Ob jemand ihn zu Recht führt, lässt sich im PsyFinder nachsehen; wer eine Berufsausübungsbewilligung hat, steht im Psychologieberuferegister PsyReg des Bundes. Beide Register sind öffentlich.

Psychiaterin, Psychiater

Ärztinnen und Ärzte mit Facharzttitel für Psychiatrie und Psychotherapie. Sie behandeln ebenfalls mit Gesprächen — der Facharzttitel schliesst die Psychotherapie ausdrücklich ein — dürfen zusätzlich Medikamente verschreiben, körperliche Ursachen abklären, Zeugnisse ausstellen und in Kliniken einweisen.

Bei schweren Depressionen, bei Psychosen, bei bipolaren Störungen und überall dort, wo eine medikamentöse Behandlung zur Debatte steht, führt der Weg zur Psychiaterin. Häufig arbeiten beide Berufe zusammen: Die medikamentöse Behandlung läuft ärztlich, die Psychotherapie bei einer psychologischen Psychotherapeutin.

Wer zahlt was?

Das Anordnungsmodell seit 1. Juli 2022

Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Schweiz auf ärztliche Anordnung hin selbständig und auf eigene Rechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig sein. Vorher galt das Delegationsmodell: Die Behandlung musste in den Räumen und unter der Verantwortung einer Ärztin stattfinden.

Wer anordnen darf, ist in Art. 11b der Krankenpflege-Leistungsverordnung abschliessend aufgezählt: Ärztinnen und Ärzte mit einem Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder in Kinder- und Jugendmedizin — dazu der interdisziplinäre Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin. Die meisten Hausärztinnen führen den Titel Allgemeine Innere Medizin und dürfen damit anordnen.

Wie viele Sitzungen gedeckt sind: je Anordnung höchstens 15. Für eine Fortsetzung braucht es eine neue Anordnung; ab 30 Sitzungen kommt ein Kostengutspracheverfahren mit Bericht an den vertrauensärztlichen Dienst dazu. Bei Krisenintervention kann jede Ärztin anordnen, dort sind es höchstens 10 Sitzungen. Das ist Routine, will aber rechtzeitig aufgegleist sein.

Was die Grundversicherung nicht übernimmt

Beratung und Coaching ohne Krankheitswert sind keine Pflichtleistungen. Paartherapie ebenfalls nicht: Beziehungsprobleme sind keine Krankheit im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes, auch wenn sie erheblich belasten. Diese Leistungen werden privat abgerechnet, teils übernehmen Zusatzversicherungen einen Anteil.

Was Sie selbst tragen

Bei einer kassenpflichtigen Psychotherapie hängt Ihr Anteil von Franchise und Selbstbehalt ab — wie bei jeder anderen ärztlichen Leistung auch. Tarife und Kassenübernahme im Detail.

Zu wem gehen Sie mit welchem Anliegen?

  • Belastung, Konflikt, berufliche Standortbestimmung ohne Krankheitswert: Beratung oder Coaching. Keine Diagnose, keine Anordnung nötig, private Abrechnung.
  • Depression, Angst, Panik, Trauma, Zwang, anhaltende Erschöpfung: Psychotherapie. Über die Grundversicherung möglich, mit ärztlicher Anordnung.
  • Wenn Medikamente zur Debatte stehen oder körperliche Ursachen abzuklären sind: zuerst zur Ärztin oder zum Psychiater.
  • Wenn es in der Beziehung klemmt: Paartherapie. Keine Diagnose nötig, privat abgerechnet.
  • Bei sexuellen Fragen und Funktionsstörungen: Sexualtherapie — je nach Anliegen mit vorheriger ärztlicher Abklärung.
  • In einer akuten Krise: nicht warten. Dargebotene Hand 143, Notruf 144, oder der psychiatrische Notfalldienst Ihrer Region.

Wie Sie eine Qualifikation überprüfen

  1. PsyReg des Bundes: Wer eine kantonale Bewilligung zur Berufsausübung in Psychotherapie hat, ist dort eingetragen.
  2. PsyFinder der FSP: zeigt Fachtitel, Fachgebiete und Sprachen.
  3. Beim Gespräch fragen: Welcher Weiterbildungstitel, welches Verfahren, seit wann. Wer sich daran stört, ist die falsche Adresse.

Weitere Bezeichnungen, die Ihnen begegnen

Neben den drei Grundberufen kursieren zahlreiche Zusatzbezeichnungen. Diese hier sind die häufigsten.

  • Psychoanalytikerin, Verhaltenstherapeut, systemische Therapeutin: Das sind keine eigenen Berufe, sondern Verfahren. Die Person dahinter ist Psychotherapeutin oder Psychiaterin und hat sich in einem bestimmten Ansatz weitergebildet.
  • Coach, Berater, Lebensberaterin, Mentaltrainer: nicht geschützt. Jede Person darf sich so nennen, ohne Ausbildung und ohne Aufsicht. Das heisst nicht, dass diese Angebote nichts taugen — es heisst, dass Sie selbst prüfen müssen.
  • Paartherapeutin, Sexualtherapeut: ebenfalls nicht geschützt. Fragen Sie nach dem Grundberuf.
  • Heilpraktiker für Psychotherapie: eine deutsche Kategorie. In der Schweiz gibt es sie in dieser Form nicht.
  • Psychologischer Berater: klingt nach Psychologie, ist aber kein geschützter Titel und setzt kein Studium voraus.

Die verlässlichste Prüfung ist immer dieselbe: Grundberuf, Weiterbildungstitel, Registereintrag.

Was eine Behandlung kostet

Die Tarife unterscheiden sich je nach Setting und danach, ob die Grundversicherung zahlt.

  • Kassenpflichtige Psychotherapie: Abrechnung nach Tarif zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Sie tragen Franchise und Selbstbehalt.
  • Privat bezahlte Sitzungen: In meiner Praxis CHF 220 für 60 Minuten, für Paartherapie CHF 240.
  • Coaching und Beratung: keine Kassenleistung, private Abrechnung.

Ein häufiges Missverständnis: Nicht die Berufsbezeichnung entscheidet über die Kassenpflicht, sondern ob eine Behandlung einer Krankheit vorliegt und ob die anordnenden und abrechnenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Wo Sie eine Qualifikation nachprüfen

Alle folgenden Verzeichnisse sind öffentlich und kostenlos. Zwei davon führt der Bund, die übrigen sind Berufsverbände.

Register des Bundes

  • PsyReg — das Psychologieberuferegister. Hier steht, wer eine kantonale Bewilligung zur Berufsausübung in Psychotherapie hat. Das ist die verbindlichste Auskunft.
  • MedReg — das Medizinalberuferegister für Ärztinnen und Ärzte, mit Facharzttiteln und Bewilligungen.

Verbände der Psychologieberufe

  • FSP — Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen, der grösste Verband. Ihr PsyFinder lässt sich nach Ort, Sprache und Fachgebiet durchsuchen. Der Fachtitel «Fachpsychologin für Psychotherapie FSP» stammt von hier.
  • ASP — Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, der zweite grosse Verband speziell für Psychotherapie.
  • SBAP — Schweizerischer Berufsverband für Angewandte Psychologie.

Ärztinnen und Ärzte

  • doctorfmh.ch — das Ärzteverzeichnis der FMH, mit Facharzttiteln und Sprechstundenangaben.
  • SGPP — Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie.

Für die Abrechnung über die Grundversicherung zählt nicht die Verbandsmitgliedschaft, sondern die kantonale Bewilligung und die Zulassung. Verbandsmitgliedschaften sagen etwas über Fachtitel, Fortbildungspflicht und Standesrecht aus — nicht über die Kassenpflicht.

Wie Sie einen Platz finden

Die Wartezeiten sind in der Deutschschweiz vielerorts lang, besonders bei kassenpflichtiger Psychotherapie. Was hilft:

  1. Mehrere anfragen, nicht eine. Fünf bis zehn Anfragen sind normal, nicht unhöflich.
  2. Beim Hausarzt beginnen. Er stellt die Anordnung aus und kennt oft Kolleginnen mit freien Plätzen.
  3. Über die Register suchen. PsyFinder und PsyReg lassen sich nach Ort, Sprache und Fachgebiet filtern.
  4. Nach Warteliste fragen. Viele Praxen führen eine, auch wenn auf der Website nichts davon steht.
  5. Bei Dringlichkeit sagen, dass es dringend ist. Das ändert die Priorisierung.

Was Sie bei der ersten Kontaktaufnahme klären sollten

  • Welchen Weiterbildungstitel hat die Person, und in welchem Verfahren arbeitet sie?
  • Ist die Behandlung kassenpflichtig, und was brauchen Sie dafür?
  • Was kostet eine Sitzung, wie lange dauert sie, und wie ist die Absagefrist?
  • Wie lange ist die Wartezeit?
  • Gibt es Erfahrung mit Ihrem konkreten Anliegen?

Diese Fragen sind üblich. Wer sich daran stört, ist die falsche Adresse.

Was die Verfahren unterscheiden

Innerhalb der Psychotherapie gibt es mehrere anerkannte Richtungen. Sie unterscheiden sich darin, wo sie ansetzen — nicht darin, ob sie wirken.

  • Kognitive Verhaltenstherapie. Setzt an Gedanken und Verhalten an, arbeitet strukturiert und mit Übungen zwischen den Sitzungen. Das am besten untersuchte Verfahren.
  • Psychodynamische und tiefenpsychologische Verfahren. Setzen an wiederkehrenden Beziehungsmustern und deren Entstehung an. Meist längerfristig angelegt.
  • Systemische Therapie. Betrachtet die Person im Zusammenhang ihrer Beziehungen — Familie, Partnerschaft, Arbeit.
  • Emotionsfokussierte Verfahren. Setzen an der Verarbeitung von Emotionen an. In der Paartherapie eines der am besten untersuchten Verfahren, neben der verhaltenstherapeutischen Paartherapie. Ich arbeite selbst emotionsfokussiert und bilde in diesem Ansatz aus — rechnen Sie das ein.
  • Körperorientierte Verfahren. Beziehen Atmung, Haltung und Spannung ein. In der Sexualtherapie zentral.

Für alle hier genannten Verfahren gibt es Wirksamkeitsnachweise; sie unterscheiden sich vor allem darin, wo sie ansetzen. Für die Wahl gilt in der Praxis: Das Verfahren sollte zum Anliegen passen, und die Person sollte zu Ihnen passen. Beides ist wichtiger als der Name der Schule. Die Ansätze im Überblick.

Und in Zürich?

Zürich hat eine hohe Dichte an Praxen, was die Suche erleichtert und gleichzeitig unübersichtlich macht. Zwei Hinweise, die sich auf die Stadt beziehen:

  • Die Bewilligung ist kantonal. Wer im Kanton Zürich Psychotherapie ausübt, braucht eine Bewilligung der Gesundheitsdirektion. Der Eintrag im PsyReg zeigt sie an.
  • Die Wartezeiten sind unterschiedlich. Sie hängen stärker vom Fachgebiet als vom Stadtkreis ab. Bei spezialisierten Anliegen lohnt es sich, den Radius zu erweitern — oder online zu arbeiten.

Meine Praxis liegt am Grossmünsterplatz 6 und am Zähringerplatz 11, beide in der Altstadt und wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof und vom Bahnhof Stadelhofen entfernt. Beide Standorte mit Anfahrt.

In meiner Praxis

Ich bin Fachpsychologe für Psychotherapie FSP und klinischer Sexologe iSi, dazu Direktor des ISP Zürich. Medikamente verschreibe ich nicht — dafür arbeite ich mit Ärztinnen und Ärzten zusammen, wenn das nötig ist. Eine Sitzung von 60 Minuten kostet CHF 220 für Psychotherapie, Sexualtherapie und Coaching, CHF 240 für Paartherapie. Die Termine finden am Grossmünsterplatz 6 oder am Zähringerplatz 11 in Zürich statt, auf Wunsch auch online.

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Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt weder eine Abklärung noch eine Behandlung im Einzelfall. In einer akuten Krise warten Sie nicht auf einen Termin: Die Dargebotene Hand ist rund um die Uhr unter 143 erreichbar, der Notruf unter 144, die Polizei unter 117.

Quellen

Alle Quellen zuletzt aufgerufen am 31. August 2026.

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