Was in der ersten Therapiesitzung passiert

Die meisten Menschen zögern nicht, weil sie unsicher wären, ob sie Hilfe brauchen. Sie zögern, weil sie nicht wissen, was sie erwartet. Deshalb hier, was in der ersten Sitzung tatsächlich passiert — und was nicht.

Vorher: was Sie mitbringen müssen

Nichts. Keine Unterlagen, keine Diagnose, keine vorbereitete Rede. Sie müssen nicht wissen, was Ihnen fehlt — das herauszufinden ist Teil der Arbeit.

Zwei Ausnahmen: Wenn Sie Medikamente nehmen, ist eine Liste hilfreich. Und wenn Sie über die Grundversicherung abrechnen wollen, brauchen Sie eine ärztliche Anordnung.

Seit dem 1. Juli 2022 gilt das Anordnungsmodell. Anordnen dürfen Ärztinnen und Ärzte mit einem Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinder- und Jugendpsychiatrie oder in Kinder- und Jugendmedizin. Je Anordnung übernimmt die Kasse höchstens 15 Abklärungs- und Therapiesitzungen (Art. 11b KLV); für eine Fortsetzung braucht es eine neue Anordnung, und ab 30 Sitzungen eine Kostengutsprache Ihres Versicherers. Sitzungen vor Ausstellung der Anordnung — auch das Erstgespräch — sind in der Regel nicht gedeckt und werden privat verrechnet.

Was Sie sich vorher überlegen können — aber nicht müssen

  • Seit wann besteht, was Sie belastet?
  • Gab es einen Auslöser, oder kam es schleichend?
  • Was haben Sie schon versucht, und was hat davon etwas gebracht?
  • Woran würden Sie merken, dass es besser ist?

Wenn Ihnen dazu nichts einfällt, ist das kein Problem. Dann fange ich an zu fragen.

Zwei Stühle und ein kleiner Tisch an einem Fenster
Zum Erstgespräch müssen Sie nichts mitbringen — ausser einer Liste Ihrer Medikamente, falls Sie welche nehmen. Foto: lee seunghyub auf Unsplash

Die ersten Minuten

Wir setzen uns hin, und ich frage, was Sie herführt. Sie erzählen so viel oder so wenig, wie Sie wollen. Es gibt keine Reihenfolge, die Sie einhalten müssten, und keine falsche Antwort.

Viele beginnen mit einer Entschuldigung — dass es ja anderen schlechter gehe, dass sie eigentlich keinen Grund hätten. Das können Sie sich sparen. Ob ein Anliegen «gross genug» ist, ist keine Frage, die Sie vorher entscheiden müssen.

Die 60 Minuten im Überblick

  1. Was ist los? Ihr Anliegen, wie es sich zeigt, seit wann, in welchen Situationen.
  2. Wie wirkt es sich aus? Auf Schlaf, Arbeit, Beziehungen, Alltag. Daran zeigt sich das Ausmass oft deutlicher als an der Beschreibung des Problems selbst.
  3. Was haben Sie schon versucht? Was geholfen hat und was nicht, ist eine der nützlichsten Auskünfte überhaupt — sie erspart uns Umwege.
  4. Vorgeschichte. Frühere Behandlungen, Erkrankungen, Medikamente, belastende Ereignisse. Ich frage nur so weit, wie es für die Einschätzung nötig ist.
  5. Was soll anders werden? Nicht als grosses Lebensziel, sondern konkret: Woran würden Sie merken, dass es besser ist?
  6. Wie geht es Ihnen im schlechtesten Moment? Ich frage in jedem Erstgespräch nach Suizidgedanken, nach Selbstverletzung und danach, ob Sie sich oder jemanden gefährdet sehen. Das frage ich alle, nicht nur die, bei denen ich es vermute. Wenn Sie ja sagen, folgt daraus nicht automatisch eine Einweisung, sondern zuerst ein Gespräch darüber, was Sie brauchen.
  7. Wie weiter? Am Ende sage ich Ihnen, ob ich der Richtige bin, mit welchem Ansatz ich arbeiten würde und mit welchem Rahmen ungefähr zu rechnen ist.

Was nicht passiert

  • Sie bekommen keine Diagnose zugeworfen. Eine seriöse Einordnung braucht mehr als ein Gespräch. Wenn eine Diagnose für die Abrechnung nötig ist, sprechen wir darüber, statt sie stillschweigend zu setzen.
  • Sie müssen sich zu nichts verpflichten. Das Erstgespräch ist ein Kennenlernen — auch für Sie.
  • Es gibt keine Übungen, die Sie überrumpeln. Nichts geschieht, ohne dass wir vorher darüber gesprochen haben.
  • Ich urteile nicht über Ihre Lebensweise. Das gilt auch und gerade für Themen rund um Sexualität und Beziehung.
  • Ich gebe nichts weiter, ausser in den unten genannten gesetzlichen Ausnahmefällen. Psychologinnen und Psychologen unterstehen dem Berufsgeheimnis nach Artikel 321 des Strafgesetzbuchs. Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Angehörigen, dem Arbeitgeber und der Familie — und sie besteht nach dem Ende der Behandlung fort.

Wo die Schweigepflicht Grenzen hat

  • Sie entbinden mich. Das ist der häufigste Fall — etwa für den Austausch mit Ihrer Hausärztin.
  • Die Aufsichtsbehörde entbindet mich. Im Kanton Zürich ist das das Amt für Gesundheit der Gesundheitsdirektion.
  • Es besteht unmittelbare Gefahr für Leib und Leben. Dann darf ich handeln, um sie abzuwenden.
  • Kindesschutz: Erscheint die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet, darf ich die Kindesschutzbehörde informieren — dafür brauche ich keine Entbindung. Verpflichtet bin ich dazu nicht; das Gesetz nimmt Berufsgeheimnisträger von der Meldepflicht ausdrücklich aus.
  • Erwachsenenschutz: Hier gilt das Gegenteil. Geht es um eine hilfsbedürftige erwachsene Person, brauche ich für eine Meldung Ihre Einwilligung oder eine Entbindung durch das Amt für Gesundheit.
  • Schwere Straftaten. Das Zürcher Gesundheitsgesetz erlaubt Angehörigen der Gesundheitsberufe, den Behörden ohne Entbindung Wahrnehmungen zu melden, die auf ein Verbrechen oder Vergehen gegen Leib und Leben, gegen die öffentliche Gesundheit oder gegen die sexuelle Integrität schliessen lassen. Es ist ein Recht, keine Pflicht — ich mache davon nur Gebrauch, wenn ich es für nötig halte, und würde es mit Ihnen besprechen.

Ich würde eine Weitergabe nach Möglichkeit vorher mit Ihnen besprechen.

Rechnet die Grundversicherung mit, werden Behandlungsdaten übermittelt, und bei einer Verlängerung geht ein Bericht an den vertrauensärztlichen Dienst — nicht der Wortlaut der Sitzungen. Was das in Ihrem Fall bedeutet, besprechen wir im Erstgespräch.

Dass es unangenehm ist, ist normal

Vor einer fremden Person über etwas zu sprechen, das man kaum den engsten Menschen erzählt, ist unangenehm. Das legt sich bei den meisten innerhalb der ersten zwanzig Minuten. Wenn nicht, ist das ebenfalls eine Auskunft — dann sprechen wir darüber, statt darüber hinwegzugehen.

Sie dürfen auch sagen, dass Sie über etwas noch nicht sprechen wollen. Das ist kein Widerstand, den ich brechen müsste, sondern eine Information über Ihr Tempo. Das gilt für Inhalte — nicht für die Frage nach Ihrer Sicherheit.

Wenn es nicht passt

Die Passung zwischen Klientin und Therapeut ist keine Nebensache. In der Psychotherapieforschung gilt die Qualität der Arbeitsbeziehung seit Jahrzehnten als einer der stabilsten Faktoren für den Verlauf einer Behandlung — quer durch die Verfahren.

Wenn Sie nach dem Erstgespräch das Gefühl haben, es stimmt nicht, sagen Sie es — oder melden Sie sich einfach nicht wieder. Ich nehme das nicht persönlich, und ich vermittle Ihnen auf Wunsch eine Kollegin oder einen Kollegen. Das ist der bessere Weg, als eine Behandlung zu beginnen, in der Sie nicht offen sprechen können.

Danach

Wenn wir weitermachen, vereinbaren wir die nächsten Termine. In der Regel wöchentlich oder alle zwei Wochen zu Beginn, später in grösseren Abständen. Wie viele Sitzungen es braucht, lässt sich nach einem Gespräch nicht seriös sagen — nach drei bis vier schon eher.

Zwischen den Sitzungen passiert oft das Wesentliche. Was Sie im Alltag ausprobieren, wirkt sich stärker aus als die reine Zahl der Termine.

Was Sie fragen dürfen

Das Erstgespräch ist keine Prüfung, die Sie bestehen müssen — es ist auch Ihre Gelegenheit, sich ein Bild zu machen. Diese Fragen sind völlig üblich:

  • Mit welchem Verfahren arbeiten Sie, und warum halten Sie es bei meinem Anliegen für passend?
  • Haben Sie Erfahrung mit genau diesem Thema?
  • Wie lange dauert das ungefähr, und woran merken wir, dass es wirkt?
  • Was passiert, wenn es nicht wirkt?
  • Was steht in der Abrechnung, und wer bekommt sie zu sehen?
  • Wie sind Sie zwischen den Sitzungen erreichbar, und was gilt in einer Krise?

Eine Antwort wie «das kann man so nicht sagen» ist bei manchen dieser Fragen ehrlich. Eine Antwort, die Ihnen einen sicheren Erfolg verspricht, sollte Sie misstrauisch machen.

Erstgespräch, Abklärung, Therapiebeginn

Diese drei Begriffe werden oft vermischt. Der Unterschied:

  • Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der groben Einordnung. Eine Sitzung.
  • Die Abklärungsphase umfasst meist zwei bis vier weitere Sitzungen. Hier entsteht ein genaueres Bild, hier wird über Ziele gesprochen, und hier fällt die Entscheidung über das Vorgehen.
  • Die Therapie beginnt danach — mit einem Auftrag, auf den sich beide geeinigt haben.

Sie können in jeder dieser Phasen aussteigen. Das ist keine Niederlage, sondern der vorgesehene Weg.

Online oder in der Praxis?

Beides ist möglich. Was sich unterscheidet:

  • Online spart Weg und Zeit und macht Termine möglich, die sonst nicht zustande kämen. Für viele Anliegen funktioniert es gut.
  • Vor Ort ist mehr wahrnehmbar — Körperhaltung, Atmung, Anspannung. Bei körperbezogener Arbeit und bei Paargesprächen ist das ein spürbarer Unterschied.
  • Für das Erstgespräch empfehle ich, wenn möglich, den Weg in die Praxis. Danach lässt sich mischen.
  • Sie brauchen einen Raum, in dem Sie ungestört sind. Das ist die häufigste praktische Hürde bei Online-Sitzungen.

Wie eine Therapiesitzung aufgebaut ist

Eine Therapiesitzung dauert 60 Minuten und folgt meist einem lockeren Aufbau, der sich über die Zeit einspielt.

  1. Ankommen und Rückblick. Wie war die Zeit seit dem letzten Mal, was ist aufgefallen, was hat sich verändert. Das sind selten mehr als fünf bis zehn Minuten, aber sie geben die Richtung vor.
  2. Das Thema der Sitzung. Manchmal steht es vorher fest, manchmal ergibt es sich aus dem Rückblick. Beides ist in Ordnung.
  3. Die Arbeit daran. Je nach Verfahren ein Gespräch, eine Übung, das Durchgehen einer konkreten Situation.
  4. Abschluss. Was nehmen Sie mit, worauf achten Sie bis zum nächsten Mal. Die letzten Minuten entscheiden oft darüber, wie viel von einer Sitzung im Alltag ankommt.

Die erste Therapiesitzung weicht davon ab: Dort gibt es noch keinen Rückblick, und ein grösserer Teil der Zeit geht in die Erhebung. Ab der zweiten oder dritten Sitzung pendelt sich der Rhythmus ein.

Wie oft und wie lange

Zu Beginn meist wöchentlich oder alle zwei Wochen. Ein enger Takt am Anfang hilft, weil sich Themen sonst zwischen den Terminen verlieren. Später werden die Abstände grösser — das ist ein Zeichen von Fortschritt, nicht von nachlassendem Interesse.

Zur Dauer gibt es keine allgemeingültige Zahl. Bei einem umschriebenen Anliegen können wenige Sitzungen genügen. Wo mehrere Themen zusammenkommen oder eine belastende Vorgeschichte mitspielt, dauert es länger. Seriös lässt sich das nach drei bis vier Terminen einschätzen, nicht nach einem.

Wenn Sie zwischendurch nicht weiterkommen

Phasen, in denen sich nichts zu bewegen scheint, gehören dazu. Wichtig ist, sie anzusprechen, statt sie auszusitzen. Häufig steckt eines von drei Dingen dahinter: Das Ziel hat sich verschoben, ohne dass wir es benannt haben. Es gibt ein Thema, das noch nicht auf dem Tisch liegt. Oder das Verfahren passt nicht zum Anliegen.

Alle drei lassen sich klären — aber nur, wenn sie zur Sprache kommen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen «reicht»

Das ist die häufigste Hemmung überhaupt: der Eindruck, andere hätten echte Probleme, das eigene sei zu klein. Zwei Gedanken dazu.

Erstens ist der Vergleich nicht das Kriterium. Massgeblich ist, ob es Sie belastet und ob Sie es allein nicht verändern konnten. Zweitens ist ein früh angegangenes Anliegen leichter zu bearbeiten als ein spät angegangenes — wer wartet, bis es «schlimm genug» ist, macht die Arbeit grösser.

Wenn sich im Erstgespräch zeigt, dass es keine Therapie braucht, sage ich Ihnen das. Das ist ein legitimes Ergebnis.

Was zwischen den Sitzungen passiert

Der Termin dauert 60 Minuten, die Woche hat 168 Stunden. Was Sie in der Zwischenzeit tun, wirkt sich deshalb stärker aus als die Sitzung selbst.

Das heisst nicht Hausaufgaben im schulischen Sinn. Meist geht es darum, etwas zu beobachten, etwas auszuprobieren oder eine Situation bewusst anders anzugehen als sonst. Was dabei nicht klappt, ist genauso brauchbar wie das, was klappt — es zeigt, wo das Muster festsitzt.

Kosten, Ort und Absagefrist

Eine Sitzung von 60 Minuten kostet CHF 220 für Psychotherapie und Sexualtherapie sowie für Coaching, CHF 240 für Paartherapie. Psychotherapeutische Heilbehandlungen sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen; Coaching und Beratung ohne Krankheitswert sind es nicht. Die Termine finden am Grossmünsterplatz 6 oder am Zähringerplatz 11 in Zürich statt, auf Wunsch auch online. Bis 48 Stunden vor dem Termin ist die Absage kostenfrei, danach werden 60 Minuten in Rechnung gestellt. Alle Tarife und Bedingungen.

Erstgespräch buchen

In einer akuten Krise warten Sie nicht auf einen Termin: Die Dargebotene Hand ist rund um die Uhr unter 143 erreichbar, der Notruf unter 144.

Quellen

Alle Quellen zuletzt aufgerufen am 31. August 2026.

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