Buchung: ADHS-Abklärung (Grundversicherung)
Für die Abrechnung über die Grundversicherung gelten dieselben Anforderungen an die offizielle Anordnung.
Offizielle Anordnung – Pflicht vor der Buchung über die Grundversicherung
WICHTIG – Abrechnung über die Krankenkasse
Es gibt nur dieses eine offizielle Formular für die Anordnung psychologischer Psychotherapie. Freie Arztbriefe und Praxis-Vorlagen sind von der Krankenkasse nicht anerkannt. Die Kosten müssen Sie dann selbst tragen.
Offizielles Formular herunterladen (leeres PDF zum Ausfüllen)
Praxisangaben auf der Anordnung: B. Kneubühler, Der Psychologe GmbH, ZSR B790431, Grossmünsterplatz 6, 8001 Zürich. Die Anordnung müssen Sie selbst im Formular hochladen.
Für die Abrechnung über die Grundversicherung brauchen Sie die ausgefüllte und unterschriebene offizielle Anordnung – genau dieses Formular, kein anderes. Bitte bestätigen Sie unten jeden Abschnitt einzeln.
So geht es richtig
- Offizielles Formular herunterladen (leeres PDF oben).
- Hausärztin/Hausarzt füllt genau dieses Formular aus und unterschreibt es – inklusive der ZSR-Nummer der zuweisenden Ärztin/des zuweisenden Arztes (häufig vergessen).
- Sie laden die ausgefüllte Anordnung im Buchungsformular selbst hoch (PDF oder Scan).
1. Beispiel: so muss die ausgefüllte Anordnung aussehen
Das leere PDF oben ist das einzige gültige Formular. Unten sehen Sie, wie es ausgefüllt und unterschrieben sein muss – mit Musterdaten (keine echten Personen). Roter Kasten: ZSR des Zuweisers.
Ausgefülltes Beispiel als PDF öffnen
2. Praxisangaben – müssen zwingend auf der Anordnung stehen
Die Anordnung muss auf folgende Angaben lauten (sonst erkennt die Krankenkasse die Anordnung nicht an und die Kosten müssen Sie selbst tragen):
- B. Kneubühler
- Der Psychologe GmbH
- ZSR B790431
- Grossmünsterplatz 6, 8001 Zürich
Zusätzlich zwingend: Die ZSR-Nummer der zuweisenden Ärztin/des zuweisenden Arztes muss auf dem Formular stehen. Fehlt sie, ist die Anordnung von der Krankenkasse nicht anerkannt und die Kosten müssen Sie selbst tragen.
3. Das reicht nicht
- freier Arztbrief oder «Verordnung» auf Praxis-Briefpapier
- Überweisung / Rezept ohne das offizielle Anordnungsformular
- unvollständige Formulare (ohne Unterschrift/Stempel/Angaben)
- fehlende ZSR-Nummer des Zuweisers/der Zuweiserin (sehr häufiger Fehler – bitte vor dem Hochladen prüfen)
- Zusendung durch die Arztpraxis an uns (wir können vom Arzt gesendete Dokumente nicht für Sie bearbeiten oder nachfordern)
- leere Dateien (0 KB) oder unleserliche Fotos
Wichtig: Die Anordnung muss von Ihnen selbst im Buchungsformular hochgeladen werden. Wir können keine Anordnung stellvertretend bei Ihrer Ärztin bestellen und nehmen keine Direktbearbeitung von Arzt-Mails vor.
Ohne gültige offizielle Anordnung und korrekte VEKA-Nummer können wir die Leistung nicht über die Krankenkasse abrechnen und stellen sie Ihnen gemäss AGB direkt in Rechnung (Selbstzahler).
Weiter zur Buchung
Bitte setzen Sie alle drei Häkchen in den Abschnitten oben (Beispiel, Praxisangaben, Das reicht nicht). Erst dann wird der Button aktiv.
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